Die 15 wichtigen Zusatzstoffe

01-Konservierungsstoff

01-Konservierungsstoff

Konservierungsstoffe machen Lebensmittel länger haltbar. Sie zögern durch Schimmelpilze oder Bakterien das Verderben der Ware hinaus.

02-Farbstoff

02-Farbstoff

Zusatzstoffe, um Lebensmittel hübscher und bunter zu machen. Denn, ein Apfel muss rot sein, Aprikosen gelb und Himbeeren rot. Egal, ob frisch gepflückt, in Form von Marmeladen oder getrocknet. Farbstoffe kommen zum Einsatz, um den Farbvorstellungen der Verbraucher gerecht zu werden und etwaige produktionsbedingte Farbverluste auszugleichen.

03-Antioxidationsmittel

03-Antioxidationsmittel

Ähnlich wie Konservierungsstoffe schützen Antioxidationsmittel vor dem Verderben der Ware aber auch davor, dass diese alt aussehen. Diese Zusatzstoffe schützen Lebensmittel vor der Reaktion mit Sauerstoff, also beispielsweise dem Braun Werden von aufgeschnittenem Obst.

04-Süssungsmittel-Saccharin

04-Süssungsmittel-Saccharin

Saccharin ist ein synthetisch hergestelltes Süssungsmittel, das im 19. Jahrhundert zufällig entdeckt wurde. Es ist bis zu 500-mal süsser als Haushaltszucker, löst keine Karies aus und hat keinen Brennwert. Saccharin wird unter anderem für Lebensmittel, für Getränke, Kosmetika und Arzneimittel verwendet. Wie alle Süssungsmittel ist auch Saccharin umstritten - die Hersteller und Behörden stufen es jedoch als sicher ein.

05-Süssungsmittel-Cyclamat

05-Süssungsmittel-Cyclamat

Cyclamat ist ein kalorienfreies und zahnschonendes Süssungsmittel, das unter anderem für Getränke und Lebensmittel verwendet wird. Bei den Cyclamaten handelt es sich um drei Substanzen, die Cyclohexylsulfaminsäure, das Natriumsalz Natriumcyclamat oder das Calciumsalz Calciumcyclamat.

06-Süssungsmittel-Aspartam

06-Süssungsmittel-Aspartam

Aspartam ist ein künstliches Süssungsmittel mit einer bis zu 200-mal höheren Süsskraft als gewöhnlicher Haushaltszucker. Es ist kalorienarm und verursacht keine Karies. Im Unterschied zu anderen Süssungsmitteln ist es bei hohen Temperaturen nicht hitzebeständig. Aspartam wird seit Jahrzehnten unter anderem für Lebensmittel, Getränke und Arzneimittel verwendet. Es wird von den Behörden als sicher und verträglich beurteilt. Die Sicherheit ist allerdings seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Kein anderes künstliches Süssungsmittel steht häufiger in der Kritik als Aspartam.

07-Süssungsmittel-Acesulfam

07-Süssungsmittel-Acesulfam

Acesulfam K ist ein Süssungsmittel mit einer bis zu 200-mal höheren Süsskraft als Haushaltszucker. Es hat keine Kalorien und verursacht keine Karies. Acesulfam K wird unter anderem für Lebensmittel, Getränke und Arzneimittel verwendet. Es ist hitzebeständig und kann auch zum Backen eingesetzt werden.

08-Phosphat

08-Phosphat

Phosphate werden gerne Fleischerzeugnisse (Kochschinken, Brühwürste) zugefügt, um die Fleischteile besser aneinander zu binden und eine regelmäßige Bräunung zu gewährleisten. In Bio-Erzeugnissen ist dieser Zusatzstoff (E 338–341, 450, 452) verboten, ansonsten muss der Hinweis „mit Phosphat“ auf die Karte.

09-Geschwefelt

09-Geschwefelt

Oft werden Trockenfrüchte geschwefelt, also mit Schwefeldioxid behandelt. Dadurch behalten Sie ihre helle Farbe und Mikroorganismen können sich nicht vermehren. Allerdings werden durch diesen Prozess Vitamine, vor allem Vitamin B1, und Folsäure zerstört.

10-Chininhaltig

10-Chininhaltig

Chinin ist ein antiparasitärer Wirkstoff aus der Gruppe der Malariamittel und ein natürlicher Inhaltsstoff der Rinde des Chinabaums. In der Schweiz ist Chinin für die Behandlung akuter Schübe einer Malariainfektion zugelassen. Chinin wird traditionell auch zur Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe verwendet, was allerdings kritisiert wird. Die Tabletten werden dafür abends nach dem Abendessen eingenommen. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen gehören Verdauungsstörungen, Überempfindlichkeitsreaktionen, Blutbildveränderungen, Sehstörungen, Tinnitus und Herzrhythmusstörungen.

11-Coffein

11-Coffein

Coffein ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Stimulanzien, der das zentrale Nervensystem, die Atmung und den Herzkreislauf anregt und leistungsfördernd wirkt. Die Effekte beruhen auf dem Antagonismus an Adenosin-Rezeptoren. Coffein ist ein Naturstoff, der unter anderem im Kaffee, Kakao und im Schwarztee enthalten ist. Es wird hauptsächlich als Genussmittel gegen Müdigkeit eingenommen. Medizinisch wird Coffein zur Therapie der Frühgeborenenapnoe und in Kombination mit Schmerzmitteln gegen Kopfschmerzen verabreicht. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen gehören Unruhe, Reizbarkeit, Nervosität, Schlafstörungen, ein schneller Puls, Herzrhythmusstörungen und vermehrtes Wasserlassen. Coffein kann zu einer leichten Abhängigkeit führen.

12-Geschmacksverstärker

12-Geschmacksverstärker

Besser, süßer, salziger. Geschmacksverstärker werden Lebensmitteln beigefügt, um den Geschmack oder den Geruch derselben zu verstärken. Beinhalten Lebensmittel Geschmacksverstärker (E 355–357, E 508–511, E 620–640) müssen sie mit dem Hinweis „mit Geschmacksverstärker“ versehen werden.

13-Coloured black

13-Coloured black

Hierbei handelt es sich meist um eine Mogelei bei schwarzen Oliven, die in Wahrheit ein ganz andere Farbe haben als die teureren schwarzen Oliven. Als lose Ware verkaufte und in der Gastronomie angebotene geschwärzte Oliven müssen als geschwärztkenntlich gemacht werden.

14-Waxed

14-Waxed

Meist kommt dieser Zusatzstoff bei Südfrüchten wie Zitronen, Orangen oder Limetten zum Einsatz. Er soll die Früchte ansehnlicher und haltbarer machen. Aber auch bei Äpfeln und Birnen werden mitunter Wachse verwendet.Man erkennt es an dem Hinweis gewachst der entweder auf der Verpackung oder, bei loser Ware, auf einem Schild angebracht werden muss. Laut EU-Zusatzstoffverordnung sind zur Oberflächenbehandlung von Äpfeln neben Bienenwachs auch Candelillawachs, Carnaubawachs und Schellack zugelassen

15-gentechnisch-verändert

15-gentechnisch-verändert

Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln ist auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Allerdings gibt es Lücken in der Kennzeichnungspflicht.Wenn Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen stammen, muss dies kenntlich gemacht werden.Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, wie Milch oder Fleisch, bleiben ohne Hinweis auf die eingesetzte Gentechnik. Zufällige und unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen müssen bis zu einem Anteil von 0,9 % je Zutat nicht deklariert werden.